Mitarbeitervertretung

Interessenvertretung der Mitarbeiter
Unverzichtbar und wichtig ist ein besonderes Gremium des Krankenhauses: Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist die Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter des Katharinen-Hospitals gegenüber dem Dienstgeber. In der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) sind die Rechte und Pflichten der MAV durch den Paderborner Erzbischof festgelegt.

Entsprechend der Zahl der Wahlberechtigten besteht die MAV des Katharinen-Hospitals aus 13 Personen, die alle vier Jahre gewählt werden. Die MAV-Mitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Über Tatsachen, die sie aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur MAV erfahren und die Verschwiegenheit erfordern, haben sie Stillschweigen zu bewahren. Ein schwerer Verstoß gegen diese Schweigepflicht ist ein Kündigungsgrund.

Beteiligung an Unternehmensentscheidungen
Dienstgeber und Mitarbeitervertretung informieren sich gegenseitig über die Angelegenheiten, welche die Dienstgemeinschaft betreffen. In der MAVO (Mitarbeitervertretungsordnung) ist geregelt, in welchen Fällen und wie die MAV an Entscheidungen des Dienstgebers beteiligt ist. Formen der Beteiligung sind Anhörung und Mitberatung, Vorschlagsrecht, Zustimmung und Antragsrecht. Besonders wichtig ist die Beteiligung bei Einstellung und Kündigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Außerdem sind in bestimmten Fällen Dienstvereinbarungen zwischen Dienstgeber und Mitarbeitervertretung möglich.
In Streitfällen können Dienstgeber und MAV die Schlichtungsstelle der Erzdiözese Paderborn anrufen, deren Entscheidung für beide Seiten bindend ist.

Sprecher für Schüler und Behinderte
Zusätzlich zu den Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertretern werden alle zwei Jahre drei Sprecherinnen und Sprecher der Jugendlichen und Auszubildenden und außerdem zwei Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten gewählt. Diese nehmen an den MAV-Sitzungen teil und haben in den sie betreffenden Fragen Antrags- und Stimmrecht. Sie genießen ebenfalls besonderen Kündigungsschutz und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Kontakt
Frau Petra Wittenberg
1. Vorsitzende

Herr Daniel Betz
2. Vorsitzender

im Erdgeschoss des Schwesternwohnheims (neben dem Betriebsarzt)
Tel. 02303 / 100-3880 (AB)
E-Mail: mav(at)katharinen-hospital.de

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